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Internetzugriff auf Alpha-InnoTec-Wärmepumpen

alpha webWärmepumpen über das Internet einstellen mit AlphaWeb 2.0

Für Endkunden, Fachhandwerker oder Facility Manager eröffnet AlphaWeb die Möglichkeit die Wärmepumpen von Alpha-InnoTec über das Internet einzustellen und zu warten. Auch Ferndiagnosen auf Basis der übertragenen Daten sind problemlos möglich.
Nahezu alle Wärmepumpen von Alpha-InnoTec verfügen über einen Regler mit Netzwerkanschluss und bereits seit einigen Jahren können die Wärmepumpen über den Dienst AlphaWeb von jedem Ort der Welt aus eingestellt und überwacht werden.
Für Nutzer, die mit Hilfe von AlphaWeb via Browser mit dem heimischen PC oder dem Bürorechner die Geräte einstellen möchten, haben die Programmierer die bewährte Benutzeroberfläche von AlphaWeb 2.0 überarbeitet und erweitert.

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Mit AlphaApp Wärmepumpen über Internet oder Heimnetzwerk steuern

alpha iphone1iPhone-App für Alpha-InnoTec-Wärmepumpen

Die Wärmepumpen von Alpha-InnoTec lassen sich ab sofort mit einer ausgeklügelten App, die auf dem iPhone oder dem iPad läuft, einstellen und überwachen. Dabei kann sowohl über ein Heimnetzwerk als auch über das Internet auf den Luxtronik 2.0 Regler der Alpha-InnoTec-Wärmepumpen zugegriffen werden.

Mit AlphaApp wird die Überwachung und Einstellung der Alpha-InnoTec-Wärmepumpen zum Kinderspiel. Bereits der Startbildschirm zeigt, ähnlich wie der Luxtronik 2.0-Regler am Gerät, den Betriebsstatus der Wärmepumpe an. Auch die Programmierung der Zeitschaltuhr geht mit der neuen iOS-App schnell und einfach von der Hand. Ein vereinfachter Datenlogger gibt einen Überblick über die wichtigsten Betriebsdaten der Wärmepumpe im Zeitablauf. An verschiedenfarbigen Kurven lässt sich die Entwicklung der Temperaturen von Vorlauf und Rücklauf, Brauchwarmwasser und des Außenbereiches ablesen. Die aktuellen Ist-Temperaturen können zudem noch im Überblick angezeigt werden.

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Elektromoped-Förderung - Verlängerung der Förderung bis 31.12.2013!

EMT20 - ElektromopedElektrofahrzeuge sind ein Schritt in die Mobilität der Zukunft - neue Modelle mit überraschenden Fahrleistungen haben Begeisterungspotential.
Elektrofahrzeuge sind im Betrieb als „Zero-Emissions"-Fahr­zeuge zu betrachten und tragen lokal zur Emissions-Reduktion vor allem von Feinstaub, CO2 und NOx bei. Moderne Elektromopeds haben ein Fahrverhalten (Geschwindikeit, Beschleunigung, etc.) das mit herkömmlichen Mopeds auf jeden Fall mithalten kann. Die Reichweite beträgt ca. 50 km und ist daher für übliche Anwendungen ausreichend. Getankt wird an der nächsten Steckdose - die Spritkosten reduziern sich auf ein Zehntel im Vergleich zu Benzin.

Elektrofahrzeuge können auch dann betrieben werden, wenn aufgrund von Luft-Schadstoffgrenzwert-Überschreitungen („SMOG-Alarm") in Ballungsräumen Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren verhängt werden. Diese Förderung soll einen Beitrag zur Erfüllung der umwelt­politischen Verpflichtung Österreichs.

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Info Investitionsförderung 2012

Die Rahmenbedingungen für die diesjährige Investitionsförderung des Klima und Energiefonds sind ab sofort bekannt.
Für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012“ des Klima- und Energiefonds stehen insgesamt 25,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Fördergegenstand

Wer kann um Förderung ansuchen:
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.

Förderhöhe:

  • Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800,- Euro/kWpeak.
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.

Fördervoraussetzungen:

  • Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Hierzu steht das Beauftragungsformular als Download zur Verfügung. (siehe Anhang)
  • Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen.
  • Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein.
  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
  • Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
  • Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
  • Pro FörderwerberIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.

Einreichtermine:

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